Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schiffsherberge Pöppelmann

Inhaberin: Svetlana Sapsaj

Uferstraße 14

01097 Dresden

Dresden

A. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Kajüten zur Beherbergung, sowie alle in diesem Zusammenhang, für den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferungen des Beherbergungsschiffes (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel- und Hotelzimmervertrag.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer, sowie  deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Beherbergungsschiffes (z.B. Betreiber) in Textform, wobei §540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.  
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur  Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.   

B. Vertragsschluss, Verjährung, Schadensersatz

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Schiffsherberge zustande. Der Schiffsherberge steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform (Brief, E-Mail, Fax) zu bestätigen. Durch den Abschluss des Vertrages werden diese AGB Vertragsbestandteil und anerkannt.
  2. Vertragspartner sind die Schiffsherberge und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Schiffsherberge gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern der Schiffsherberge eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Die Schiffsherberge haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt. Diese Haftungsbeschränkungen und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

C. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Die Schiffsherberge ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Kajüten bereit zuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Kajütenüberlassung und die von ihm zusätzlich in Anspruch genommenen weiteren vereinbarten Leistungen, zu den geltenden Preisen des Beherbergungsschiffes zu zahlen. Dies gilt auch für den vom Kunden veranlasste Leistungen, insbesondere für Auslagen der Schiffsherberge an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige geltende gesetzliche Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung ein. Sollten zwischen dem Vertragsschluss und der Vertragserfüllung mehr als 4 Monate liegen und sich wesentliche Vertragsbestandteile ändern, so bleibt der Vertrag wirksam. Die Schiffsherberge kann in diesem Fall den vereinbarten Preis angemessen, jedoch höchstens um 10% anheben.
  3. Die Schiffsherberge kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Änderung der Anzahl der gebuchten Kajüten, einer sonstigen Leistung des Beherbergungsschiffes oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Kajüten und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
  4. Rechnungen der Schiffsherberge ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Schiffsherberge kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug durch den Kunden werden Mahngebühren i.H.v. 15,00 € und Zinsen i.H.v. 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz fällig.
  5. Die Schiffsherberge ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
  6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs ist das Beherbergungsschiff berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu erlangen.
  7. Die Schiffsherberge ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu erlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
  8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Beherbergungsschiff aufrechnen oder verrechnen.
  9. Gutscheine und Rabattaktionen, sowie Nachlässe in Form von Tagesgutschriften werden nicht in Bar ausgezahlt.

D. Rücktritt des Kunden, Abbestellung, Stornierung, Nichtinanspruchnahme der Leistungen der Schiffsherberge, Unmöglichkeit der Leistungserbringung

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Schiffsherberge geschlossenen Vertrages bedarf es der Zustimmung der Schiffsherberge in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Schiffsherberge oder einer von ihm nicht zu vertretenen Unmöglichkeit (z.B. Hochwasser) der Leistungserbringung. In solchen Fällen der Unmöglichkeit der Leistungserbringung bzw. des Leistungsverzuges durch die Schiffsherberge ist dieses nicht zum Schadensersatz gegenüber dem Kunden verpflichtet.
  2. Sofern zwischen der Schiffsherberge und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vor Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Kajüten hat das Beherbergungsschiff die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Kajüten sowie die eingesparten Anwendungen anzurechnen.
  4. Werden die Kajüten am Anreisetag bis 18:00 Uhr storniert und nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet 100% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  5. Der Schiffsherberge steht es frei, den ihm entstanden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren. Für das Hotel gelten folgende Stornierungsfristen:
  • Bis vier Wochen vor Anreise kostenfrei
  • Bis drei Wochen vor Anreise 40% der gebuchten Leistungen
  • Bis zwei Wochen vor Anreise 50% der gebuchten Leistungen
  • Bis eine Woche vor Anreise 70% der gebuchten Leistungen
  • Ab dem dritten Tag vor der Anreise 85% der gebuchten Leistungen
  • Bei Nichtanreise werden in jedem Fall 100% der Gesamtkosten für die Gesamtbuchung fällig
  • Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden    oder der dem Hotel entstanden Schaden niedriger als die geforderte  Pauschale ist.  

6. Bei Gruppenreisen ab 15 Personen gelten gesonderte Stornierungskosten:

  • Unser Angebot für Gruppenreisen hat ab Zugang bei Ihnen eine Verbindlichkeit von 14 Werktagen (Montag – Sonnabend)
  • Für die durch Sie unterzeichnete Angebotsbestätigung bei Gruppenreisen auf dem Beherbergungsschiff ist ein Anzahlung in Höhe von 20% der Gesamtangebotskosten zu zahlen, da dieser Termin fest eingeplant wird und wir diesen nicht mehr anderweitig vergeben werden. Diese Anzahlung wird bei Unterzeichnung des verbindlichen Angebotes innerhalb von 7 Werktagen (Montag – Sonnabend) in Bar oder Überweisung fällig. Die Anzahlung wird in der Schlussrechnung verrechnet.
  • Sollte kein Zahlungseingang innerhalb dieser Frist erfolgen, wird der Termin erneut vergeben werden können
  • Des weiteren behalten wir im Falle einer Stornierung nach Anzahlung 10% dieser als Reservierungsentgelt ein. Das Reservierungsentgelt ist als Aufwendungsersatz für eine erneute Bewerbung unseres Beherbergungsschiffes zu sehen.

Ansonsten gelten die weiteren Stornierungskosten:

  • Gesamtstornierung, bis 28 Tage vor Anreisedatum kostenfrei
  • Gesamtstornierung, bis 15 Tage vor Anreisedatum 50% der Übernachtungskosten
  • Gesamtstornierung, bis 7 Tage vor Anreisedatum 100% der Gesamtkosten
  • Einzelstornierungen aus der Gruppe, ab dem 6. Tag vor Anreisetag 100% der Übernachtungskosten
  • Verrechnung mit der Anzahlung
  • Eine Reduzierung der bestellten Personenzahl kann innerhalb von 5 Tagen vor dem Anreisedatum nicht mehr berücksichtigt werden
  • Bei Nichtanreise werden in jedem Fall 100% der Gesamtkosten für die Gesamtbuchung oder der einzelnen Personen fällig

E. Rücktritt der Schiffsherberge Pöppelmann

  1. Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurück treten kann, ist der Schiffsherberge in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Beherbergungsschiff auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Buchstabe C 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der Schiffsherberge gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Schiffsherberge zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist die Schiffsherberge berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
  • Höhere Gewalt oder andere von der Schiffsherberge nicht zu vertretende Umstände die eine Erfüllung des gegebenen Ortes unmöglich machen
  • Kajüten oder Gemeinschaftsräume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden; dass die Schiffsherberge begründetem Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Schiffsherberge in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Schiffsherberge zuzurechnen ist;
  • Der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist
  • Ein verstoß gegen oben aufgeführten Buchstaben A Nr. 2 vorliegt

4. Die Schiffsherbere hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt der Schiffsherberge entsteht kein Anspruch des Kunden aus Schadenersatz.

F. Zimmerbereitsstellung, -übergabe und -rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Kajüten, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
  2. Gebuchte Kajüten stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keine Anspruch auf frühere Bereitstellung. In der Nebensaison Januar bis März gelten anderen Zeiten, welche in Textform zu vereinbaren sind.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Schiffsherberge spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Schiffsherberge  aufgrund der verspäteten Räumung der Kajüte für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%.
  4. Rezeptions- und Check In Zeiten
Nebensaison 02.01.-31.03.  
Sonntag – Donnerstag: 08:00-18:00 Uhr
Freitag, Samstag & Feiertage: 08:00 -20:00 Uhr
Hauptsaison 01.04.-01.01.  
Sonntag – Donnerstag: 08:00 – 20:00 Uhr
Freitag, Samstag & Feiertage: 08:00 – 22:00 Uhr
Check-In: 15:00 – 18:00 Uhr
  Weihnachtszeit 24.12.-26.12., Rezeption:   08:00 – 14:00 Uhr
Weihnachtszeit 24.12.-26.12., Check-In : 10:00 – 13:00 Uhr

Für Notfälle oder andere Dringlichkeiten während der Nachtzeit ist eine Notfallnummer an der Rezeption, sowie in der Schiffsmappe, welche sich in jeder Kajüte befindet, ersichtlich.     

G. Schadensersatz

  1. Die Schiffsherberge haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Schiffsherberge beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzliche und fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Schiffsherberge beruhen. Einer Pflichtverletzung der Schiffsherberge steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an der Leistung der Schiffsherberge auftreten, wir die Schiffsherberge bei Kenntnis oder aus unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kund eist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben du eine möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für Mängel, die die Schiffsherberge nicht zu vertreten hat oder Störungen von außen, wie z.B. Lärm, Insekten oder Geruch ist eine Kürzung der Kajütenpreise ausgeschlossen. Ein Schadensersatzanspruch entsteht dem Kunden durch die örtlichen Begebenheiten nicht.
  3. Für eingebrachte Sachen, wie Wertgegenstände oder Geld haftet die Schiffsherberge dem Kunden nicht, es sei denn, er gibt die Wertsachen oder Geld an der Rezeption in den Schiffssafe bis zu einer Höhe von 500,00 €.
  4. Für die unbeschränkte Haftung der Schiffsherberge gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  5. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Parkplatz, auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei abhandenkommen oder Beschädigung auf dem zugewiesenen Parkplatz abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen der Schiffsherberge.
  6. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Schiffsherberge übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und  – auf Wunsch – gegen Entgelt (Bearbeitungsgebühr i.H.v. 10,00 € zzgl. Postentgelt) die Nachsendung derselben. Gleiches gilt für vergessene Gegenstände auf der Schiffsherberge. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

H. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser AGB sind in Textform zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort der Schiffsherberge.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz der Schiffherberge. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des §38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeine Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz der Schiffsherberge.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendungen des UN-Kaufrechtes und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(Kajüten entspricht Zimmer)

(Kunde entspricht Gast)

Dresden, 10.02.2020      

Geschäftsführer